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M.Sc.forest
Andreas Bistry
Förstereistraße 5
01824 Rosenthal-Bielatal

Telefon: 035 033 76 985
Fax: 035 033 76 986
Mobil: 0160 79 83 344
E-Mail: bistry@baumholz.de

Baumfällung

Unter verschiedenen Umständen, z.B. unzureichende Stand- und Bruchsicherheit oder Umnutzung des Baumstandortes, ist der Erhalt eines Baumes nicht möglich. Hier bleibt nur die Fällung des Baumes. Jedoch sollte diese gerade bei wertvollen Bäumen erst an letzter Stelle stehen und die Möglichkeiten anderer baumerhaltender Maßnahmen ausgeschöpft sein.

Bei der Baumfällung ist uns die Sicherheit des Baumumfeldes sehr wichtig. Daher verwenden wir Abseiltechnik, mit der wir Äste zu Boden bringen können, ohne das umliegende Gebäude oder Einrichtungen beschädigt werden.

Die Fällung von Bäumen ist ohne Ausnahmegenehmigung nur im Fällzeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt. Ob für die Fällung eine Fällgenehmigung benötigt wird, hängt von der jeweiligen für die Gemeinde zutreffende Baumschutzsatzung ab.

Haben Sie Fragen, dann kontaktieren Sie uns!

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